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Vermögenswirksame Leistungen nutzen

Warum es sich unter Umständen lohnen kann, über einen VL-Vertrag nachzudenken


21.01.2024

Um langfristig Vermögen aufzubauen, setzen viele bereits auf regelmäßige Sparpläne in renditestarke Aktienfonds. Das ist eine sehr empfehlenswerte Vorgehensweise. Doch nutzen Sie auch alle staatlichen Förderungen, um neben den Renditen der Kapitalmärkte noch zusätzliche Erträge wie z.B. 20 % der Einzahlungen (max. 80 € pro Jahr) als Arbeitnehmersparzulage zu nutzen? 

Nachdem ab diesem Jahr die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage deutlich angehoben wurden, lohnt es sich für Arbeitnehmer wieder vermehrt, in einen VL-Vertrag zu investieren. Die Arbeitnehmersparzulage bei Fondssparplänen stellt eine attraktive Möglichkeit dar, zusätzlich staatliche Unterstützung für den langfristigen Vermögensaufbau zu erhalten. Bei der Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) für Fondssparpläne sind jedoch bestimmte Kriterien zu beachten, insbesondere in Bezug auf Einkommensgrenzen.

Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage für Fondssparpläne zu kommen, darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden max. 40.000 €, bei Verheirateten max. 80.000 € betragen.

Der Fondssparplan selbst muss den Anforderungen entsprechen, um förderfähig zu sein. Dies beinhaltet in der Regel die Investition in anerkannte Investmentfonds, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind. Zudem ist eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren erforderlich, um die volle Förderung zu erhalten.

Die Arbeitnehmersparzulage bietet somit eine gezielte finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen in renditestarke Fondssparpläne investieren möchten. Dies fördert nicht nur den langfristigen Vermögensaufbau, sondern auch die finanzielle Sicherheit für die Zukunft.


Quellennachweis Foto:
Adobe Stock 33229900, Fotolia 64513181

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