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Interessenkonflikte

Interessenkonflikte

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten

Stand: 30.04.2020

1 Vorbemerkungen

Volker Prüser Finanzdienstleistungen erbringt Finanzdienstleistungen für private Kunden. Die Aufgabe des Unternehmens besteht darin, die finanziellen Ziele und Wünsche der Kunden zu definieren und diese im Rahmen der erbrachten Leistungen bestmöglich zu erreichen. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit lassen sich Interessenkonflikte trotz aller Bemühungen nicht immer restlos ausschließen.

Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Interessenkonflikte nicht auf die Kundeninteressen auswirken. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erläutert das vorliegende Dokument die getroffenen Vorkehrungen der Volker Prüser Finanzdienstleistungen zur Identifikation und Handhabung von Interessenkonflikten. Soweit identifizierte Interessenkonflikte sich trotz aller Anstrengungen nicht restlos durch geeignete Maßnahmen und Verfahren lösen lassen, wird die Volker Prüser Finanzdienstleistungen diese dem Kunden gegenüber offenlegen.

2 Art, Herkunft und Beispiele möglicher Interessenkonflikte

2.1 Was sind Interessenkonflikte?

Es gibt viele Arten von Interessenkonflikten, die ein breites Spektrum von Verhaltensweisen und Gegebenheiten betreffen. In der Regel entsteht ein Interessenkonflikt dann, wenn zwei oder mehrere Personen widersprechende Interessen haben und zwischen diesen Personen eine Sorgfaltspflicht besteht. Potentielle und tatsächliche Interessenkonflikte im Sinne dieser Dokumentation können entstehen zwischen den Interessen des Kunden auf der einen Seite und den Interessen

  • der Volker Prüser Finanzdienstleistungen,
  • der Beschäftigten der Volker Prüser Finanzdienstleistungen,
  • der Personen und Parteien, die mit der Volker Prüser Finanzdienstleistungen verbunden sind

auf der anderen Seite. Des Weiteren können Konflikte zwischen abweichenden Interessenlagen von zweien oder mehreren Kunden entstehen im Zusammenhang mit Dienstleistungen, welche die Volker Prüser Finanzdienstleistungen für diese Kunden erbringt.

2.2 Wodurch können Interessenkonflikte entstehen?

Interessenkonflikte und die darauf resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen können insbesondere entstehen durch:

  • eigene unternehmerische Interessen der Volker Prüser Finanzdienstleistungen, insbesondere Umsatz- und Gewinnerzielungsbestreben;
  • die mit unseren Kunden vereinbarte zum Teil erfolgsabhängige Vergütung, z. B. durch Empfehlung höherer Risiken für das betreute Vermögen mit dem Ziel, eine höhere Wertentwicklung und damit ein höheres Gesamthonorar zu erzielen;
  • finanzielle Interessen in den von uns beratenen Produkten, z. b. durch Vergütung in Abhängigkeit vom Fondsvolumen;
  • Annahme von Geld- oder Sachzuwendungen von Seiten Dritter, z. B. Vermittlungs- und Bestandsprovisionen oder Seminarangebote, soweit diese nicht an unsere Kunden ausgekehrt werden;
  • persönliche Geschäfte von Geschäftsführung, Mitarbeitern oder diesen nahestehenden Personen;

Ferner könnten Interessenkonflikte im Falle geschäftlicher oder persönlicher Beziehungen unserer Firma, der Geschäftsführung, der Mitarbeiter oder verbundener Personen zu Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten etc. entstehen. Dies betrifft insbesondere:

  • Kooperationen mit solchen Einrichtungen;
  • Mitwirkung in Aufsichtsorganen oder Beiräten dieser Einrichtungen;
  • Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen).

2.3 Konkrete Beispiele für Interessenkonflikte

Im Folgenden werden konkrete Konstellationen aufgeführt, die zu Interessenkonflikten Anlass geben, die auf geeignete Weise geregelt, entschärft oder verhindert werden müssen:

  • in der Anlageberatung aus eigenem (Umsatz-)Interesse am Absatz von bestimmten Finanzinstrumenten;
  • durch überzogene und aufwändige Geschenke oder Einladungen, die ein Mitarbeiter erhält, ist das Urteilsvermögen dieses Mitarbeiters beeinflusst oder der Mitarbeiter verhält sich unzulässig;
  • bei Erhalt oder Gewährung von Zuwendungen (z. B. Platzierungs- und Bestandsprovisionen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen für Kunden;
  • aus Beziehungen unserer Firma z. B. zu Brokern oder Emittenten von Finanzinstrumenten;
  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und ein Mitarbeiter zu seinem persönlichen Interesse an Erträgen nutzt;
  • bei der Ausführung von Mitarbeitergeschäften (z. B. durch Ausnutzung von vertraulichen Informationen);
  • bei einer erfolgsbezogenen Vergütung der Volker Prüser Finanzdienstleistungen oder von Mitarbeitern;
  • durch Generierung von Provisionen durch häufiges Umschichten der Kundendepots.

3 Umgang mit Interessenkonflikten

Um zu vermeiden, dass divergierende Interessen z. B. die Auftragsausführung beeinflussen und sich dadurch negativ auf die Interessen unserer Kunden auswirken, hat die Volker Prüser Finanzdienstleistungen sich und ihre Mitarbeiter auf hohe ethische Standards und die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Regularien verpflichtet. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt, Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung der Interessen der Kunden. Um eine aus potentiellen Interessenkonflikten resultierende Gefahr der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden, haben wir folgende sowohl für die Geschäftsleitung als auch alle Mitarbeiter verbindlichen Grundsätze festgelegt und Maßnahmen ergriffen.

3.1 Konkrete Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Interessenkonflikte

  • standardisierter Beratungsprozess „Nachhaltig Investieren“ nach Best-Advice-Prinzip;
  • Vergütung in Form eines direkt vom Kunden zu entrichtenden Honorars;
  • Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Einhaltung des von uns selbst aufgestellten Werteversprechens;
  • Förderung einer angemessenen Kultur, in der betont wird, wie wichtig ein ethischer Umgang mit Kunden und ein fairer Umgang mit Interessenkonflikten ist;
  • ausführliche Analyse- und Dokumentationspflichten zur Schaffung einer möglichst hohen Transparenz;
  • Auftragserteilung durch Kunden grundsätzlich nur schriftlich; Abwicklung unverzüglich ohne weiteren Ermessensspielraum;
  • Auswahl unserer Kooperationspartner (Depotbanken, andere ausführende Kreditinstitute, Produktgeber und Emittenten) nach den Kriterien: günstige Kostenstruktur und bestmögliche Auftragsabwicklung;
  • Offenlegung der mit unseren Finanzdienstleistungen und den empfohlenen Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Nebenkosten, so dass die Gesamtkosten sowie deren Auswirkung auf die Rendite der Vermögensanlage ersichtlich sind;
  • Offenlegung unseres allgemeinen Vergütungsmodells;
  • Offenlegung der Zuwendungen von Dritten wie z. B. Platzierungs- und Bestandsprovisionen;
  • Offenlegung von Abschlussprovisionen und Weitergabe oder Teilung der entsprechenden Provisionen in Abstimmung mit dem betroffenen Kunden;
  • regelmäßige Schulung unserer Mitarbeiter in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte, deren Vermeidung oder Reduzierung.

3.2 Besonderer Interessenkonflikt

Bei der Form unseres Vergütungsmodells resultiert ein typischer Interessenkonflikt unter Umständen aus der Vereinbarung einer zum Teil erfolgsabhängigen Vergütung. Der Berater könnte zur Erzielung einer möglichst hohen Wertentwicklung und folglich einer erhöhten Vergütung Finanzprodukte mit höheren Risiken empfehlen. Diesem Interessenkonflikt steht entgegen, dass die Risikobereitschaft des Kunden durch einen externen Dienstleister ermittelt und gemeinsam mit dem Kunden definiert wird. Abweichungen zur Risikobereitschaft werden mit dem Kunden gemeinsam schriftlich dokumentiert.

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